//. Allgemeine Geschäftsbedingungen.


//. Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Die Immobilienhandlung D. Mounesi e. K. ist als Maklerunternehmen tätig und übernimmt den Nachweis und /oder die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten sowie Mietverträgen. 

  1. Sämtliche Angaben und Auskünfte, die wir in unseren Angeboten, Korrespondenzen sowie mündlich machen, basieren auf den uns erteilten Informationen und Angaben unserer Auftraggeber oder Dritter. Trotz sorgfältiger Recherche bei der Zusammenstellung der Unterlagen können wir für die Richtigkeit, die Vollständigkeit und die Aktualität der Angaben keine Haftung übernehmen. Irrtum, Änderungen und Auslassungen bleiben vorbehalten, ebenso ein Zwischenverkauf und die Zwischenvermietung.
  2. (1) Die Immobilienhandlung D. Mounesi e. K. haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Schäden aus der Verletzung einer Kardinalpflicht (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), Verletzung von Beschaffenheitsvereinbarungen sowie arglistigem Verschweigen von Mängeln haftet die Immobilienhandlung D. Mounesi e. K. auch für leichte Fahrlässigkeit und damit für jedes Verschulden auch seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, soweit nicht zugleich ein anderer der vorstehend aufgezählten Fälle der erweiterten Haftung gegeben ist.
    (2) Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 
    (3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  3. Unsere Angebote, seine Inhalte sowie alle ergänzenden Unterlagen sind ausschließlich für den Auftraggeber selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden. Handelt der Auftraggeber dieser Verpflichtung zuwider und kommt infolge unbefugter Weitergabe von Adressen oder Angaben ein Vertrag zustande, so haftet dieser in voller Höhe der entgangenen Provision. Weitere Schadensersatzansprüche behält sich die Immobilienhandlung D. Mounesi e. K. darüber hinaus vor. Der Nachweis der durch unsere Firma angegeben Objekte gilt als anerkannt, sofern der Auftraggeber nicht binnen fünf Tagen nach Erhalt des Nachweises eine Vorkenntnis mit Angabe der Quelle schriftlich mitteilt.
  4. Die Immobilienhandlung D. Mounesi e. K. ist berechtigt, auch für die Gegenseite provisions-pflichtig tätig zu werden. Unser Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Hauptvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Ein Provisionsanspruch entsteht ebenso bei Kauf statt Miete und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Ferner bleibt der Provisionsanspruch bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag auf Grund auflösender Bedingungen erlischt. Gleiches gilt, wenn der Vertrag auf Grund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.
  5. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Ein Auftrag bedarf keiner besonderen Form, er kommt zustande, wenn unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie die Auswertung von uns gegebener Nachweise, genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen. Die Vertragspartner sind mit der Speicherung gegebener Daten einverstanden und dürfen von diesem auch kontaktiert werden. Ist ein Alleinauftrag erteilt, so sind direkte oder durch andere Personen oder andere Makler benannte Interessenten an uns zu verweisen. Eine etwaige frühere Objektkenntnis des Interessenten ist hier unbeachtlich. Wir verpflichten uns, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und alle Unterlagen, soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar, vertraulich zu behandeln. 
  6. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt sind wir unaufgefordert zu unterrichten. Außerdem erheben wir Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschlüssen und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. 
  7. Bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen gilt als Gerichtsstand Hamburg.

 

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